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In Österreich unterliegen Kapitalgewinne im Trading in der Regel einer Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5%. Doch es gibt Ausnahmen und spezielle Regelungen, die je nach Anlageform und persönlicher Situation variieren können.

Im Trading spielt neben den potenziellen Gewinnen spielt auch die steuerliche Seite eine wichtige Rolle. Wie werden Gewinne aus dem Trading in Österreich besteuert? Welche Freibeträge gibt es und welche gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden?

Das wichtigste über Trading Steuern in Österreich:

  • Alle Gewinne aus dem Trading werden in Österreich mit der Kapitalertragssteuer (27,5%) besteuert
  • Gewinne aus Krypto-Geschäften mit über 1 Jahr Haltedauer (Spekulationsfrist) sind steuerfrei
  • Bei Trading-Gewinnen als Gewerbe greift die Einkommensteuer und eventuell die Gewerbesteuer
  • Die Steuerlast kann durch die Verrechnung von Verlusten gesenkt werden
  • Inländische Broker führen die KESt automatisch ab, Gewinne bei ausländischen Broker sind eigenständig in der Steuererklärung anzugeben

Die Redaktion gibt im Folgenden Tipps zur Optimierung Ihrer Steuerlast und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.

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Das wichtigste in Kürze

Um sicherzustellen, dass Sie bestens informiert sind und keine wichtigen Details übersehen, hat die Redaktion die wesentlichen Punkte zu den Trading-Steuern in Österreich aufgeführt.

1. Kapitalertragsteuer (KESt)

  • Satz: Die Kapitalertragsteuer beträgt 27,5% auf realisierte Gewinne (BMF)
  • Automatische Abfuhr: Bei inländischen Brokern wird die KESt automatisch abgeführt.
  • Ausländische Broker: Selbstberechnung und -abführung erforderlich.

2. Freibeträge und Sonderregelungen

  • Privatvermögen: Keine Freibeträge, alle Gewinne sind steuerpflichtig (BMF).
  • Spekulationsgeschäfte: Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig.

3. Verlustverrechnung

  • Verlustausgleich: Verluste können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern.
  • Verlustvortrag: Nicht verrechnete Verluste können in zukünftige Jahre vorgetragen werden (Wirtschaftskammer Österreich).

4. Deklaration und Abgabepflicht

  • Steuererklärung: Gewinne sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, besonders bei Nutzung ausländischer Broker.
  • Formulare: Verwenden Sie E1 (Einkommensteuererklärung) und E1kv (Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen) (FinanzOnline).

5. Kryptowährungen

  • Haltefrist: Gewinne nach einem Jahr sind steuerfrei.
  • Spekulationsfrist: Gewinne innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig (BMF).

6. Dividenden und Zinsen

  • Dividenden: Unterliegen der KESt von 27,5%.
  • Zinsen: Erträge aus Sparbüchern, Anleihen und anderen verzinslichen Kapitalanlagen sind steuerpflichtig (BMF).

7. Doppelbesteuerungsabkommen

  • Auslandsgewinne: Doppelbesteuerungsabkommen prüfen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Anrechnungsmethode: Auslandserträge können oft angerechnet werden (OECD).

8. Gewerbliches Trading

  • Unterscheidung: Klare Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Trading erforderlich.
  • Gewerbesteuer: Gewerbliche Trading-Gewinne unterliegen der Einkommensteuer und eventuell der Gewerbesteuer (BMF).

9. Steuerberatung und Unterstützung

  • Expertenhilfe: Steuerberater nutzen, um komplexe Sachverhalte zu klären und steuerliche Vorteile zu optimieren.
  • Softwarelösungen: Steuer-Software kann bei der Berechnung und Deklaration helfen (Wirtschaftskammer Österreich).

10. Aktuelle Gesetzesänderungen

  • Regelmäßige Updates: Über gesetzliche Änderungen informiert bleiben.
  • Informationsquellen: Offizielle Webseiten und Finanzportale bieten aktuelle Informationen (BMF, Wirtschaftskammer Österreich).

Diese kompakte Übersicht bietet die wichtigsten steuerlichen Aspekte beim Trading in Österreich und dient als Leitfaden für eine detailliertere Auseinandersetzung mit den einzelnen Themen.

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Welche Steuern fallen beim Trading in Österreich an?

Steuerarten für Trading in Österreich
Steuerarten für Trading in Österreich

Beim Trading in Österreich fallen verschiedene Steuern an, die je nach Art des gehandelten Finanzinstruments und der individuellen Situation des Anlegers variieren können. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Steuern und gesetzlichen Regelungen erläutert, die beim Trading zu beachten sind.

1. Kapitalertragsteuer (KESt)

Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist die zentrale Steuer, die auf Gewinne aus Kapitalanlagen erhoben wird. Diese Steuer betrifft sowohl private Anleger als auch institutionelle Investoren. Der Steuersatz beträgt aktuell 27,5% auf Kapitalerträge.

Die KESt wird auf Dividenden, Zinserträge und realisierte Kursgewinne erhoben.

  • Inländische Broker führen die KESt automatisch an das Finanzamt ab, sodass der Anleger diese Steuer nicht selbst deklarieren muss.
  • Bei der Nutzung ausländischer Broker muss der Anleger die KESt selbst berechnen und im Rahmen der Einkommensteuererklärung abführen.

2. Einkommensteuer

Wenn Gewinne aus dem Trading nicht unter die KESt fallen oder spezielle Regelungen greifen, kann auch die Einkommensteuer relevant werden.

  • Gewerblicher Handel: Bei einer Einstufung als gewerblicher Händler unterliegen die Gewinne der regulären Einkommensteuer. Die Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
  • Progressiver Steuersatz: Die Steuerlast hängt vom gesamten Einkommen des Steuerpflichtigen ab und wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet.

3. Kirchensteuer

In Österreich fällt keine gesonderte Kirchensteuer auf Kapitalerträge an. Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften zahlen jedoch einen Kirchenbeitrag, der auf Basis des Einkommens berechnet wird.

  • Bemessungsgrundlage: Der Kirchenbeitrag wird auf das gesamte Einkommen erhoben, zu dem auch Kapitalerträge zählen können.
  • Abwicklung: Der Beitrag wird direkt von der Religionsgemeinschaft erhoben und nicht durch das Finanzamt eingezogen.

4. Solidaritätszuschlag (Soli)

In Österreich gibt es keinen Solidaritätszuschlag (Soli), wie er beispielsweise in Deutschland erhoben wird. Daher fällt diese Steuerkomponente für österreichische Trader nicht an.

5. Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um die Doppelbesteuerung von Einkünften zu vermeiden:

  • Anrechnungsmethode: Einkünfte aus dem Ausland können in Österreich angerechnet werden, um eine doppelte Besteuerung zu – vermeiden.
  • Entsprechende Abkommen sind zu prüfen, um sicherzustellen, dass ausländische Erträge korrekt behandelt werden.

6. Sonderregelungen für Kryptowährungen

Für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gelten besondere Regelungen.

  • Spekulationsfrist: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei.
  • Steuerpflicht: Gewinne, die innerhalb eines Jahres realisiert werden, unterliegen der Einkommensteuer.

7. Verlustverrechnung

Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.

  • Verlustausgleich: Verluste können innerhalb desselben Jahres mit Gewinnen verrechnet werden.
  • Verlustvortrag: Nicht verrechnete Verluste können in die folgenden Jahre vorgetragen werden.

8. Deklarationspflicht

Die korrekte Deklaration der Kapitalerträge ist entscheidend, um steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.

  • Formulare: Für die Deklaration der Kapitalerträge sind das Formular E1 (Einkommensteuererklärung) und die Beilage E1kv (Einkünfte aus Kapitalvermögen) zu verwenden.
  • Fristen: Die Steuererklärung muss fristgerecht eingereicht werden, um Strafen zu vermeiden.

Weitere nützliche Informationsquellen bieten Stellen wie das Bundesministerium für Finanzen oder die Wirtschaftskammer Österreich. Für verbindliche Antworten wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

Um die Berechnung der Steuern im Trading in Österreich zu veranschaulichen, betrachten wir ein konkretes Beispiel. Dabei nehmen wir an, dass eine Privatperson Aktien handelt und dabei Gewinne erzielt.

Beispielrechnung Österreich Steuer
Beispiel zur Berechnung von Steuern beim Aktienhandel in Österreich mit Gewinnen aus Kurssteigerung und Dividenden (für eine verbindliche Steuerberechnung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater)

Um sich die Funktionsweise der KESt in Österreich besser vor Augen zu führen, sehen wir uns ein kleines Beispiel an: Angenommen, Sie kaufen 100 Aktien des Unternehmens zum Kurs von 50 € und verkaufen diese wieder, nachdem der Kurs auf 70 € angestiegen ist.

Ihr Gewinn aus dem reinen Kursgewinn beträgt somit 20 € pro Aktie, also insgesamt 20 x 100 = 2000 €. Das Unternehmen hat jedoch auch eine Dividende in Höhe von 1 € pro Aktie in dem Zeitraum, in dem Sie Aktie im Depot hatten, ausgeschüttet. Das ergibt einen zusätzlichen Gewinnn von 1 x 100 = 100 €. Sowohl die Kursgewinne als auch die Dividende unterliegen dem KESt-Satz von 27,5%.

Um nun die Gesamtsteuerlast herauszufinden, berechnen wir einfach separat die Steuern auf die Gewinne aus beiden Vorgängen: Dies wären bei der Rendite aus der Kurssteigerung insgesamt 0,275 x 2000 = 550 € und für die Dividenden 0,275 x 100 = 27,50 €. Die Gesamtsteuerlast, die Ihnen aus der Aktienposition des Unternehmens XY entstanden ist, beläuft sich damit also auf 550 + 27,50 = 577,50 €.

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Trading Steuern bei Verlusten und Verrechnung mit Verlusten

Beim Trading an den Finanzmärkten ist nicht nur die Besteuerung von Gewinnen, sondern auch der Umgang mit Verlusten ein wichtiger Aspekt.

1. Verluste aus Kapitalanlagen

Verluste, die durch den Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen oder anderen Finanzinstrumenten entstehen, können steuerlich berücksichtigt werden. Diese Verluste mindern die Steuerlast, indem sie mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden.

2. Verlustverrechnung innerhalb eines Jahres

Verluste aus Kapitalanlagen können innerhalb desselben Kalenderjahres mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden. Diese Verrechnung erfolgt automatisch durch den Broker, wenn dieser in Österreich ansässig ist.

3. Verlustvortrag

Sollten die Verluste die Gewinne in einem Jahr übersteigen, können die verbleibenden Verluste in die folgenden Jahre vorgetragen werden. Dies bedeutet, dass die nicht verrechneten Verluste im nächsten Jahr mit neuen Gewinnen verrechnet werden können.

4. Verluste ausländischer Broker

Bei der Nutzung ausländischer Broker müssen Verluste manuell in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dies erfolgt durch Eintragung der Verluste in das Formular E1kv (Beilage zur Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Kapitalvermögen).

Schritte zur Verrechnung:

  1. Ermittlung der Verluste: Berechnung der realisierten Verluste aus dem Trading.
  2. Eintragung in Steuererklärung: Verluste im Formular E1kv angeben.
  3. Verrechnung mit Gewinnen: Verluste werden mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet.

5. Spezialfälle und Einschränkungen

Nicht alle Verluste können uneingeschränkt verrechnet werden. Es gibt einige Einschränkungen und Spezialfälle, die beachtet werden müssen:

  • Verluste aus Spekulationsgeschäften: Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen oder anderen spekulativen Anlagen können nur mit Gewinnen aus ähnlichen Geschäften verrechnet werden.
  • Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen: Bei der Abwertung von Kapitalanlagen zu einem Wert von null können spezielle Regeln zur Verlustverrechnung gelten.

6. Dokumentation und Nachweis

Eine sorgfältige Dokumentation der Verluste ist unerlässlich, um die Verrechnung in der Steuererklärung geltend machen zu können. Hierzu sollten alle relevanten Belege und Nachweise über die getätigten Transaktionen aufbewahrt werden.

  • Belege: Kauf- und Verkaufsbestätigungen, Kontoauszüge, Transaktionsübersichten.
  • Dokumentation: Übersichtliche Auflistung der erzielten Verluste und Gewinne.
Verlustverrechnung Steuer Beispiel
Verrechnung von Verlusten aus Finanzgeschäften – die Verluste werden von den zu versteuernden Gesamtgewinnen abgezogen, um die Steuerlast zu verringern

Trading Steuer erst bei Auszahlung – Geht das?

Ein häufiges Anliegen unter Tradern ist die Frage, ob die Besteuerung der Gewinne erst bei der tatsächlichen Auszahlung auf ein Bankkonto erfolgt. In diesem Kapitel klären wir, ob dies möglich ist und wie die Besteuerung in Österreich grundsätzlich gehandhabt wird.

1. Besteuerung bei Realisierung

In Österreich wird die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5% auf realisierte Gewinne erhoben. Die Steuerpflicht entsteht, sobald ein Gewinn durch den Verkauf eines Finanzinstruments erzielt wird, unabhängig davon, ob der Gewinn auf dem Brokerkonto verbleibt oder ausgezahlt wird (BMF).

2. Automatische Abfuhr der KESt

Bei inländischen Brokern erfolgt die Abfuhr der KESt automatisch bei der Realisierung des Gewinns:

  • Inländische Broker: KESt wird automatisch abgeführt.
  • Verbleib des Gewinns: Steuerpflicht ist unabhängig davon, ob der Gewinn auf dem Brokerkonto bleibt oder ausgezahlt wird.

3. Nutzung ausländischer Broker

Bei ausländischen Brokern muss der Anleger die KESt selbst berechnen und abführen. Auch hier tritt die Steuerpflicht bei der Realisierung des Gewinns ein, nicht bei der Auszahlung (BMF).

  • Ausländische Broker: Keine automatische Steuerabfuhr.
  • Steuerdeklaration: Gewinne müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

4. Thesaurierende Fonds und ETFs

Eine Ausnahme können thesaurierende Fonds und ETFs sein, bei denen Gewinne reinvestiert und nicht ausgeschüttet werden. Dennoch besteht eine latente Steuerpflicht, die bei späterem Verkauf realisiert wird (WKO).

  • Thesaurierende Fonds/ETFs: Gewinne werden reinvestiert.
  • Latente Steuerpflicht: Steuerpflicht entsteht bei Verkauf der Anteile.

5. Keine aufgeschobene Besteuerung bei Auszahlung

Es gibt keine Regelung in Österreich, die eine Besteuerung erst bei der Auszahlung der Gewinne ermöglicht. Die Steuerpflicht tritt bei der Realisierung der Gewinne ein.

Reguläre Besteuerung: Besteuerung erfolgt bei Gewinnrealisierung, unabhängig von der Auszahlung.

6. Empfehlungen

Trader sollten ihre Steuerpflichten regelmäßig und korrekt erfüllen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

  • Regelmäßige Steuerdeklaration: Gewinne und Verluste regelmäßig erfassen und in der Steuererklärung angeben.
  • Steuerliche Beratung: Steuerberater konsultieren bei komplexen Sachverhalten.

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Broker in Österreich mit besonderem Fokus auf steuerliche Aspekte

1. Inländische Broker mit automatischer KESt-Abfuhr

Inländische Broker in Österreich bieten den Vorteil, dass die Kapitalertragsteuer (KESt) automatisch bei der Realisierung von Gewinnen abgeführt wird (auch Steuereinfache Broker genannt).

  • Bitpanda: Bitpanda ist einer der weltweit größten Krypto-Broker und zugleich der einzige mit Sitz in Österreich. Damit ist der Anbieter in der Lage, österreichischen Kunden die Dienste eines steuereinfachen Brokers anzubieten. Dies gilt allerdings nur für Krypto-Gewinne. Gewinne, die mit anderen Assets bei Bitpanda erzielt wurden, müssen weiterhin eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden (Bitpanda).
  • Flatex: Flatex ist ein beliebter Broker in Österreich, der die KESt automatisch abführt. Der Broker bietet zudem eine umfassende Dokumentation der steuerlichen Transaktionen, was die Steuererklärung erleichtert (Flatex Österreich).
  • DADAT: DADAT ist ein weiterer Broker, der sich durch eine benutzerfreundliche Plattform und die automatische Abführung der KESt auszeichnet. Dies macht es Anlegern einfach, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen (DADAT).

2. Steuerlich optimierte Handelsplattformen

Einige Broker bieten zusätzlich steuerlich optimierte Handelsplattformen an, die den Nutzern detaillierte Berichte und Auswertungen zur Verfügung stellen. Diese Tools helfen dabei, die steuerliche Situation jederzeit im Blick zu behalten und die Steuererklärung zu vereinfachen.

  • Hello bank!: Die Hello bank! bietet ihren Kunden detaillierte Steuerberichte und unterstützt bei der steuerlichen Dokumentation. Dies ist besonders hilfreich für Anleger, die eine übersichtliche Aufbereitung ihrer steuerlichen Transaktionen benötigen (Hello bank! Österreich).
  • easybank: easybank punktet mit einer umfassenden steuerlichen Übersicht und automatischer KESt-Abfuhr. Die Plattform ist darauf ausgelegt, die Steuererklärung zu vereinfachen und eine lückenlose Dokumentation der Transaktionen zu gewährleisten (easybank).

3. Beratung und Unterstützung

Einige Broker bieten ihren Kunden zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsdienste an, um steuerliche Fragen zu klären und die optimale steuerliche Behandlung von Trading-Transaktionen sicherzustellen.

  • Erste Bank: Die Erste Bank bietet nicht nur eine benutzerfreundliche Handelsplattform, sondern auch individuelle Beratung durch Experten, um steuerliche Fragen zu klären und die beste Vorgehensweise zu finden (Erste Bank Österreich).
  • Raiffeisen Bank: Raiffeisen Bank unterstützt ihre Kunden durch spezielle Dienstleistungen und Beratungsangebote zur steuerlichen Optimierung von Trading-Aktivitäten (Raiffeisen Bank Österreich).

Steuern bei ausländischen Brokern beim Trading in Österreich

Checkliste Versteuerung von Gewinnen mit ausländischen Brokern

Das Trading an den internationalen Finanzmärkten eröffnet Anlegern vielfältige Möglichkeiten, birgt jedoch auch steuerliche Aspekte, insbesondere wenn ausländische Broker genutzt werden.

1. Steuerliche Situation bei ausländischen Brokern

Wenn österreichische Anleger ausländische Broker für das Trading nutzen, unterliegen sie den österreichischen Steuergesetzen für Kapitalerträge. Das bedeutet, dass auch Gewinne aus dem Handel mit ausländischen Brokern der österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt) unterliegen.

2. Keine automatische KESt-Abführung

Anders als bei inländischen Brokern erfolgt bei ausländischen Brokern keine automatische Abführung der KESt. Das bedeutet, dass österreichische Anleger selbst für die Berechnung und Abführung der Steuer verantwortlich sind.

3. Deklaration in der Einkommensteuererklärung

Gewinne aus dem Handel mit ausländischen Brokern müssen in der österreichischen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dazu sind die Gewinne aus dem Trading separat zu erfassen und die entsprechende Kapitalertragsteuer zu berechnen.

4. Formulare und Fristen

Es ist wichtig, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung zu beachten, um Strafen zu vermeiden. In der Regel ist die Steuererklärung bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen.

Für die Deklaration der Kapitalerträge aus dem Handel mit ausländischen Brokern sind spezielle Formulare in der österreichischen Einkommensteuererklärung zu verwenden. Hierzu gehören das Formular E1 (Einkommensteuererklärung) und die Beilage E1kv (Einkünfte aus Kapitalvermögen).

5. Währungskurse und Umrechnung

Bei der Berechnung der Kapitalerträge aus dem Trading mit ausländischen Brokern müssen auch Währungskurse und Umrechnungsfaktoren berücksichtigt werden. Die Gewinne und Verluste werden in Euro umgerechnet, um die Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln.

6. Steuerberatung und Expertenhilfe

Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Regelungen und der internationalen Aspekte ist es ratsam, sich bei Fragen zur Besteuerung von Trading-Aktivitäten mit ausländischen Brokern an einen Steuerberater zu wenden.

Für weitere Informationen und detaillierte Anleitungen zur steuerlichen Behandlung von Trading-Aktivitäten mit ausländischen Brokern können österreichische Anleger die offiziellen Quellen des Bundesministeriums für Finanzen und der Wirtschaftskammer Österreich konsultieren.

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Trading Steuern korrekt deklarieren

1. Formulare für die Steuererklärung

  • Formular E1 (Einkommensteuererklärung): Hier werden die Gesamteinkünfte des Steuerpflichtigen angegeben, einschließlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen.
  • Beilage E1kv (Einkünfte aus Kapitalvermögen): In diesem Formular werden die Details zu den Kapitalerträgen angegeben, einschließlich der Gewinne und Verluste aus dem Trading.

2. Angaben zu den Kapitalerträgen

Auf der Beilage E1kv sind verschiedene Felder vorgesehen, um die Einkünfte aus Kapitalvermögen detailliert anzugeben.

Anleger müssen die Gewinne aus dem Trading, einschließlich Dividenden, Zinsen und realisierten Kursgewinnen, angeben. Auch Verluste aus dem Trading können hier erfasst werden, um sie mit den Gewinnen zu verrechnen und die Steuerlast zu mindern.

3. Berechnung der Kapitalertragsteuer (KESt)

Die Kapitalertragsteuer wird auf Basis der Gesamteinkünfte aus Kapitalvermögen berechnet. Die Steuer wird gemäß dem aktuellen Steuersatz von 27,5% auf die erzielten Kapitalerträge angewendet.

4. Währungsumrechnung und Umrechnungskurse

Bei der Angabe von Trading-Einkünften in Fremdwährungen müssen die Beträge in Euro umgerechnet werden. Es ist wichtig, die Umrechnungskurse zum Zeitpunkt der Transaktionen zu verwenden, um die korrekten Beträge in Euro anzugeben.

5. Einreichung der Steuererklärung

Die ausgefüllten Formulare E1 und E1kv werden zusammen mit den anderen Unterlagen der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung liegt in der Regel am 30. April des Folgejahres.

6. Steuerliche Beratung und Expertenhilfe

Bei Unsicherheiten oder komplexen steuerlichen Sachverhalten ist es ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden. Ein Experte kann helfen, die Steuererklärung korrekt auszufüllen, alle relevanten Angaben zu machen und mögliche Steuervorteile zu nutzen.

Indem Anleger ihre Trading-Steuern ordnungsgemäß in der Steuererklärung angeben und die entsprechende Kapitalertragsteuer entrichten, können sie sicherstellen, dass sie ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und mögliche Strafen vermeiden.

Möglichkeiten zum Steuern Sparen beim Trading in Österreich

Ausländische Broker Steuern Checkliste
Methoden zum Sparen von Trading-Steuern in Österreich

1. Langfristige Anlagestrategien

Langfristige Anlagestrategien können dazu beitragen, Steuern zu sparen, da Gewinne erst bei Verkauf der Wertpapiere realisiert werden. Durch das Halten von Anlagen über einen längeren Zeitraum können Anleger die Steuerpflicht hinauszögern und von niedrigeren Steuersätzen profitieren.

2. Nutzung von Steuervorteilen für bestimmte Anlageprodukte

Bestimmte Anlageprodukte können steuerliche Vorteile bieten, die Anleger nutzen können, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise Investmentfonds, die als steuerbegünstigte Sondervermögen gelten und unter bestimmten Voraussetzungen von einer reduzierten Besteuerung profitieren können.

3. Ausnutzen von Freibeträgen und Steuerfreibeträgen

In Österreich gibt es den Familienbonus, den Anleger nutzen können, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Dieser beträgt bis zu 2000 Euro pro Kind pro Jahr. Durch geschickte Planung und Ausnutzung dieser Freibeträge können Anleger ihre Steuerbelastung verringern.

4. Verlustverrechnung und Verlusttopf

Verluste aus dem Trading können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern. Anleger sollten daher Verluste sorgfältig dokumentieren und in der Steuererklärung angeben, um sie mit zukünftigen Gewinnen verrechnen zu können.

Für weitere Informationen und detaillierte Beratung können Anleger sich an die Wirtschaftskammer Österreich und das Bundesministerium für Finanzen wenden.

Steuern bei einzelnen Finanzprodukten im Überblick

Grundsätzlich werden Trading-Gewinne nach dem österreichischen Steuerrecht mit der Kapitalertragssteuer (KESt) in Höhe von 27,5% besteuert. Allerdings gibt es eine Reihe von Finanzinstrumenten, die nicht mit der KESt, sondern mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz behandelt werden.

In diese Kategorie fallen beispielsweise unverbriefte Derivate, zu denen unter anderem auch CFDs, Futures und Optionen gehören. Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Übersicht zu den unterschiedlichen Instrumenten und der jeweiligen Steuerart, die auf diese angewendet wird.

Finanzinstrument:Steuer:
AktienKESt
ETFs & FondsKESt
AnleihenKESt
Zertifikate (Verbriefte Derivate)KESt
Optionsscheine (Verbriefte Derivate)KESt
KryptowährungenKESt
CFDs (Unverbriefte Derivate)Allgemeine Einkommenssteuer
Futures (Unverbriefte Derivate)Allgemeine Einkommenssteuer
Devisen (Unverbriefte Derivate)Allgemeine Einkommenssteuer
Optionen (Unverbriefte Derivate)Allgemeine Einkommenssteuer

Wie sich an der Tabelle erkennen lässt, gibt es immer noch eine Vielzahl an Finanzinstrumenten, die eben nicht unter die KESt, sondern die allgemeine Einkommenssteuer fallen. Bei letzterer handelt es sich um eine progressive Steuer, deren Höhe vom Gesamteinkommen eines Jahres abhängig ist.

Zum Gesamteinkommen zählen neben den Kapitalerträgen auch andere Einkommensarten wie Gehälter, Löhne, Mieteinnahmen und sonstige Einkünfte (z.B. aus selbstständiger Arbeit). Je nachdem, wie hoch dieses Einkommen in einem Jahr ist, kommt ein unterschiedlicher Steuersatz bei der Versteuerung Ihrer Gewinne aus unverbrieften Derivaten zum Tragen.

Weitere Informationen zur Besteuerung unterschiedlicher Finanzinstrumente finden Sie in der aktuellen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Finanzen.

Einkommenssteuertarife für CFDs, Futures, Devisen, Optionen in Österreich (Stand 2024):

In Österreich fällt beim Handel mit CFDs, Futures, Devisen (Per CFD), Optionen die Einkommenssteuer an, denn es sind unverbriefte Derivate.

  • Bis 12.816 Euro: 0%
  • Bis 20.818 Euro: 20%
  • Bis 34.513 Euro: 30%
  • Bis 66.612 Euro: 40%
  • Bis 99.266 Euro: 48%
  • Bis 1.000.000 Euro: 50%
  • Ab 1.000.000 Euro: 55%

Je nachdem, wie viel Sie insgesamt in einem Jahr verdienen, können Ihre Trading Steuern deutlich höher als die KESt ausfallen, wenn Sie viel mit unverbrieften Derivaten handeln. Behalten Sie das im Hinterkopf und holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung von einem Steuerberater, um das Beste aus Ihrer steuerlichen Situation zu machen.

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Die Steuerberatung sorgt dafür, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden und unterstützt bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Compliance.

Durch die Übernahme steuerlicher Aufgaben und Verpflichtungen entlastet der Tax-Service seine Mandanten und ermöglicht ihnen mehr Zeit für ihr Kerngeschäft oder persönliche Interessen.

Ein Steuerberater ist somit ein wertvoller Partner für eine effektive und erfolgreiche Steuerplanung und Umsetzung.

Daniel Teplan
Daniel Teplan ist Marketing-Berater und Content Manager mit Fokus auf KI- & Finanzthemen. Nach seinem Computerlinguistik-Studium begann er, sich sowohl beruflich als auch privat mit dem Thema Börse auseinanderzusetzen, was ihn schließlich dazu veranlasste, selbst im Börsenhandel aktiv zu werden. Auf trading.at ist er für die inhaltliche und optische Qualität der Inhalte verantwortlich und verfasst auch einige Texte selbst.
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