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Mit der Steuerreform vom 1. März 2022 treten einige neue Regelungen für Krypto-Trader in Österreich in Kraft. Diese sorgen für eine Vereinfachung der Besteuerung mit einem festen Steuersatz für fast alle Transaktionen, die Kryptowährungen betreffen. Das macht Prozesse klarer und einfacher.

Aber was genau besagt diese Reform und was gilt es bei der Krypto Trading Steuer in Österreich zu wissen? Wir geben einen Überblick über den geltenden Steuersatz, spezielle Regelungen, eine Beispielrechnung und ein paar Tipps, mit denen Sie Ihre Steuerlast ganz legal senken kannst.

Das Wichtigste über Krypto Steuern in Österreich:

  • Gewinne aus dem Krypto Trading werden mit 27,5 Prozent besteuert
  • Dabei wird zwischen Alt- und Neubestand unterschieden
  • Einige Steuerprogramme erleichtern die Steuererklärung und tragen die errechneten Werte automatisch in das entsprechende Feld
  • Ein steuereinfacher Broker mit automatischer Krypto Steuer ist empfehlenswert

Wie werden Kryptowährungen in Österreich besteuert?

Der Tausch von Krypto zu Krypto ist generell steuerfrei. Geht es aber darum, Krypto gegen Fiat-Währung, also staatlich ausgegebenes Geld, zu tauschen – zum Beispiel Euro – wird der Gewinn mit 27,5 Prozent besteuert. Das gilt für Krypto-Einkommen aus Mining und Lending. Unter die Definition einer Kryptowährung fallen laut §27b Abs. 4 EStG Kryptos wie Bitcoin und Ethereum, aber auch Stablecoins wie Tether.

Regelung von Altbestand und Neubestand

Seit dem 1. März 2022 gibt es ein neues Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen. Spezielle Regeln gelten dabei für den Altbestand an Kryptowährungen. Dazu gehören Werte, die bis zum 28.02.2021 angeschafft wurden. Diese dürfen mittlerweile steuerfrei veräußert werden, da die Haltefrist von einem Jahr bereits überschritten ist. Jeglicher Altbestand ist damit inzwischen steuerfrei.

Für Werte, die nach diesem Datum erworben wurden, also Neubestand, wird bei Veräußerung gegen Fiat eine Steuer mit einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent fällig. Einen Spezialfall gibt es aber: Für Kryptos des Neubestands, die vor dem 1. März 2022 verkauft wurden, gilt der progressive Einkommensteuersatz von bis zu 55 Prozent.

Die Ökosoziale Steuerreform setzt Kryptowerte ertragsteuerrechtlich mit Kapitalvermögen gleich. Was bedeutet das? Einfach gesagt: Kryptos werden in der Besteuerung mit Aktien, Anleihen und so weiter gleichgestellt. Damit sind auch gemeinsame Verlustverrechnungen mit diesen Werten möglich.

Beispielrechnung zu Krypto Steuern in Österreich

Nehmen wir an, Sie haben im Januar 2023 einen Bitcoin für 20.000 Euro gekauft. Im Dezember liegt der Kurs schon bei 40.000 Euro. Entscheiden Sie sich, den Bitcoin gegen Ethereum zu tauschen, müssen Sie dafür keine Steuern entrichten.

Doch Sie möchten die Hälfte, also 20.000 Euro verkaufen, d.h. gegen Euro tauschen. Das hingegen ist ein steuerpflichtiges Ereignis und die Steuer in Österreich berechnet sich in diesem Fall wie folgt:

Von den 20.000 Euro ziehen Sie Ihre Anschaffungskosten (20.000 durch 2) 10.000 Euro ab. Daraus ergibt sich ein Gewinn von 10.000 Euro, auf den Sie 27,5 % Steuern zahlen müssen. Das sind 2.750 Euro.

Wie gebe ich Krypto Gewinne in der Steuererklärung an?

Neben der Höhe der Besteuerung von Gewinnen aus dem Krypto Trading geht es in der Steuerreform in Österreich auch um den automatischen Abzug der Kapitalertragsteuer (KESt) ab 2024. Die Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen wird also automatisch abgezogen. Aber nur dann, sofern die Transaktion über einen inländischen Broker oder Exchange ausgeführt wird.

Der automatische Steuerabzug vereinfacht den Prozess der Besteuerung von Kryptos erheblich, denn Trader sind nicht mehr in der Verantwortung, die anfallende Steuer selbst zu berechnen und abzuführen. Zumindest, wenn sie bei einem inländischen Broker handeln. Stattdessen wird sie automatisch beim Verkauf vom Betrag abgezogen und direkt ans Finanzamt überwiesen.

Handelsn Sie hingegen über eine ausländische Plattform, sind Sie weiterhin selbst für die Berechnung und Abführung der Steuer verantwortlich. Je nachdem, in welcher Form Sie die Steuererklärung abgeben, ist die Frist der 30. April des Folgejahres (Papierform) oder der 30. Juni des Folgejahres (online). Der frühestmögliche Abgabetermin ist Mitte Februar des Folgejahres. Habene Sie einen Steuerberater bzw. -beraterin, kann diese/r eine Fristverlängerung beantragen.

Behandlung von Kryptosteuern bei inländischen und ausländischen Brokern
Behandlung von Kryptosteuern bei inländischen und ausländischen Brokern

Die entsprechenden Zahlen können Sie im FormularBeilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen” für das entsprechende Jahr angeben. Einige Steuerprogramme rechnen nicht nur die richtigen Beträge automatisch aus, sondern tragen sie auch direkt ins dafür gedachte Feld im Formular ein. Zu diesen Steuerprogrammen gehört unter anderem CoinTracking.

Generell ist es allerdings ratsam, sich professionelle Unterstützung durch eine Steuerberatung zu suchen, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen und eine Strafe für Steuerhinterziehung zu vermeiden, darunter Geldstrafen und sogar Gefängnisstrafen.

Übrigens: Ab 2024 gibt es eine Änderung der Berechnungsmethode. Statt der FIFO-Methode (First in First out) gilt nun der gleitende Durchschnittspreis (ACB) als Basis für die Ermittlung der Steuerlast.

Tipp: Steuereinfacher Broker mit automatischer Abführung

Wie bereits erwähnt, funktioniert die Berechnung und Zahlung der Steuer auf Krypto Gewinne in Österreich automatisch, wenn Sie bei einem inländischen Broker oder Exchange handeln. Damit Sie von einfachen Prozessen profitierst und damit nicht nur Zeit, sondern auch Nerven sparst, empfiehlt es sich, dir einen steuereinfachen Broker zu wählen. Darunter Coinfinity, Kurant und Bitpanda.

Bitpanda wurde 2014 gegründet und hat seinen Hauptsitz in Wien. Hier werden deine Krypto-Bestände sicher in Offline-Wallets verwahrt. Der Broker ist in ganz Europa reguliert und weist mittlerweile über 5 Mio. zufriedene Kunden auf. Zum Handel zur Verfügung stehen neben Kryptowährungen auch Krypto-Indizes, Aktien, ETFs, Rohstoffe und Edelmetalle.

Wie funktioniert die Versteuerung von Einkünften aus Kryptos?

Als Einkünfte aus dem Krypto Handel gelten sowohl laufende als auch Veräußerungsgewinne. Diese liegen nach §27a Abs. 1 EStG einem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Damit führen sie zu keinem Progressionsanstieg des Tarifsteuersatzes für das restliche Einkommen.

Kurz gesagt: Während der Tausch zwischen Kryptowährungen nicht steuerpflichtig ist, unterliegen Erträge aus Staking, Lending, Airdrops und Bounties in der Regel der KESt von 27,5 Prozent – ausgenommen von gewerblichem Handel.

Staking

Mit Staking lassen sich Gewinne erzielen, indem bestimmte Kryptowährungen hinterlegt und langfristige “Rewards” verdient werden. Fast wie bei einer Festgeldanlage. Diese Option gibt es nicht bei allen Kryptowährungen. Solche Rewards stellen keine Einkünfte dar, die Anschaffungskosten sind somit Null und Sie müssen bei Zufluss nicht versteuern. Beim Verkauf allerdings fällt der Steuersatz von 27,5 Prozent an.

Lending

Beim Lending – aus dem Englischen: Leihen – verleihen Sie Ihre Kryptowährungen über eine Plattform an Dritte. Dafür erhalten Sie wiederum eine Rendite, die Sie als sonstige Leistungen versteuern musst, sofern sie die Freigrenze von 256 Euro übersteigen. Sowohl bei Zufluss als auch beim späteren Verkauf müssen Sie Steuern in Höhe von 27,5 Prozent zahlen.

Airdrops

Bei Airdrops handelt es sich um die unaufgeforderte Verteilung eines Krypto-Coins an zahlreiche Wallet-Adressen. Solche werden in der Regel von Unternehmen oder Organisationen durchgeführt, die eine Kryptowährung herausgeben.

Laut §22 Nr. 3 EStG können Airdrops steuerbar sein, sofern sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Leistung stehen, also als Gegenleistung für bestimmte Handlungen erfolgen.

Bounties

Als sogenannte Bounties bezeichnet man in der Welt der Kryptowährungen Aufgaben und Jobs, die erledigt werden müssen, um eine Token zu verdienen. Also eine Art Kopfgeldjäger. Mit der Teilnahme an einem Bounty- oder Affiliate Programm im Krypto-Bereich bekommen Sie als Gegenleistung meist kostenlose Kryptowährungen. Die Anschaffungskosten sind gleich Null, doch die Besteuerung liegt ebenfalls bei 27,5 Prozent.

Mining

Beim privaten Betreiben von Mining werden die Gewinne bei Zufluss mit dem Steuersatz von 27,5 Prozent besteuert und auch für einen möglichen Wertzuwachs fallen 27,5 Prozent Steuern an.

Tipps zum Steuer sparen beim Krypto Trading

Wie schon oben gesagt, ist es bei der Steuererklärung immer von Vorteil, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um alle Angaben korrekt zu machen und nicht der Steuerhinterziehung beschuldigt zu werden. Das ist nämlich illegal und damit eine Straftat. Tatsächlich gibt es aber einige legale Wege, mit denen Sie die Steuerlast beim Krypto Trading senken können:

  • Altbestände steuerfrei verkaufen: Bestände, die vor dem 28.02.2021 gekauft wurden können mittlerweile steuerfrei veräußert werden
  • Krypto in Stablecoins tauschen: Dieser Tausch ist ebenso wie der Tausch zu anderen Kryptowährungen steuerfrei, während für den Tausch zu Fiat-Währungen wie Euro Steuern anfallen
  • Kein Tausch in NFTs: Weiter sollten Sie den Tausch von Kryptos in NFTs oder Margin-/Futures-Produkte vermeiden. Denn hier werden die Wertsteigerungen nach dem progressiven Einkommensteuersatz besteuert
  • Freigrenze: Für Gewinne aus NFTs gibt es eine Freigrenze in Höhe von 440 Euro, mit der Sie die Steuerpflicht vermeiden können.
  • Verlustausgleich: Gewinne und Verluste aus dem Krypto Handel können Sie mit Gewinnen und Verlusten aus allen Kapitalgeschäften verrechnen, also z.B. auch aus dem Aktienhandel
  • Transaktionsgebühren absetzen: Apropos Gewinne und Verluste – Bei der Gegenrechnung können Sie auch Kosten wie die Transaktionsgebühren berücksichtigen und entsprechend von der Steuer absetzen. Beachte aber: Nach den neuen Regelungen sind Gebühren von der Transaktion Krypto zu Krypto nicht absetzbar, da sie steuerfrei sind
  • Beratungskosten absetzen: Darüber hinaus können Sie auch die Kosten, die für eine Beratung – beispielsweise durch einen Steuerberater oder einen Anwalt – in Bezug auf deine Krypto-Investitionen entstanden sind, als Werbungskosten absetzen

Fazit: Krypto Trading Steuer in Österreich

Auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen fällt wie beim Handel anderer Instrumente Steuer an. Diese liegt bei 27,5 Prozent. Allerdings nur, wenn Sie die Kryptowährung mit Fiat-Währung tauscht. Der Tausch von Krypto zu Krypto ist in Österreich steuerfrei.

Diese Regelung gilt seit der Steuerreform vom März 2022 und erleichtert Prozesse für Trader erheblich. Hinzu kommt, dass die Steuer auf Gewinne aus dem Krypto Trading seit 2024 – zumindest bei inländischen Brokern und Exchanges – automatisch berechnet und abgeführt wird. Das beste Beispiel für einen steuereinfachen Broker ist Bitpanda mit Sitz in Wien.

Meist gestellte Fragen zum Thema:

Wann muss man in Österreich auf Krypto Trading Steuer zahlen?

Wer in Österreich mit Kryptowährungen handelt, der muss grundsätzlich Steuern auf die Gewinne zahlen. Das gilt aber nur, wenn Krypto gegen Fiat getauscht wird. Der Tausch von Kryptowährungen untereinander – also zum Beispiel Bitcoin gegen Ethereum – ist steuerfrei.

Wie hoch sind die Steuern in Österreich für Krypto Trading?

Tauschen Sie Bitcoin gegen eine andere Kryptowährung, fallen keine Steuern an. Tauschen Sie aber gegen Fiatgeld, zahlen Sie 27,5 Prozent Steuern auf den Gewinn.

Wie kann ich die Steuerlast beim Krypto Trading senken?

Steuerhinterziehung ist illegal und damit eine Straftat. Doch es gibt einige Möglichkeiten, die Steuerlast ganz legal zu senken. Dazu gehört der steuerfreie Verkauf von Altbeständen (sofern vorhanden), der Tausch in Stablecoins, das Absetzen von Transaktionsgebühren und Beratungskosten sowie der Verlustausgleich durch das Verrechnen von Gewinnen und Verlusten aus dem Handel mit anderen Instrumenten, zum Beispiel Aktien.

Wo sind Kryptowährungen steuerfrei?

Derzeit gibt es nur wenige Länder, die man für Privatpersonen als “kryptofreundlich” einstufen könnte. Dazu gehören die Schweiz, Portugal, Malta und Singapur.

Daniel Teplan
Daniel Teplan ist Marketing-Berater und Content Manager mit Fokus auf KI- & Finanzthemen. Nach seinem Computerlinguistik-Studium begann er, sich sowohl beruflich als auch privat mit dem Thema Börse auseinanderzusetzen, was ihn schließlich dazu veranlasste, selbst im Börsenhandel aktiv zu werden. Auf trading.at ist er für die inhaltliche und optische Qualität der Inhalte verantwortlich und verfasst auch einige Texte selbst.
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