Gewinne aus dem Krypto-Trading versteuerst du in Österreich mit einem festen Sondersteuersatz von 27,5 Prozent. Die Steuer wird aber erst dann fällig, wenn du gegen Euro oder einen Sachwert verkaufst.
Der Tausch von Krypto zu Krypto bleibt steuerfrei. Geregelt ist das in § 27b EStG, eingeführt mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022; der Satz gilt für alle Coins, die du ab dem 1. März 2021 gekauft hast (Neubestand).
Achtung: Diese 27,5 Prozent gelten nur für direkte Kryptowährungen. Krypto-Derivate wie CFDs, Futures oder Optionen zählen steuerlich in der Regel als nicht verbriefte Derivate (§ 27 Abs. 4 EStG) und unterliegen dem progressiven Einkommensteuertarif von bis zu 55 Prozent.
trading.at gibt dir einen Überblick über den geltenden Steuersatz, spezielle Regelungen, eine Beispielrechnung und ein paar Tipps, mit denen du deine Krypto-Steuerlast legal reduzierst.

Das Wichtigste über Krypto Steuern in Österreich:
- Gewinne aus dem Krypto Trading werden mit 27,5 Prozent besteuert
- Dabei wird zwischen Alt- und Neubestand unterschieden
- Einige Steuerprogramme erleichtern die Steuererklärung und tragen die errechneten Werte automatisch in das entsprechende Feld
- Ein steuereinfacher Broker mit automatischer Krypto Steuer ist empfehlenswert
Wie werden Kryptowährungen in Österreich besteuert?
Seit der Ökosozialen Steuerreform vom 1. März 2022 werden Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen mit einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent besteuert. Diese Steuer gilt für folgende Geschäfte mit Kryptowährungen:
- Verkauf gegen Fiatgeld: Wird eine Kryptowährung wie Bitcoin oder Ethereum gegen Euro oder eine andere staatliche Währung verkauft, ist der erzielte Gewinn steuerpflichtig.
- Tausch in Sachwerte: Auch beim Tausch von Kryptowährungen gegen Waren oder Dienstleistungen – etwa beim Bezahlen mit Krypto – entsteht ein steuerpflichtiger Vorgang.
- Veräußerung von Belohnungen: Gewinne aus dem späteren Verkauf von Coins, die durch Mining, Staking, Lending, Airdrops oder Bounties erworben wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer.
- Verkauf von NFTs oder Tokenized Assets: Wird eine Kryptowährung gegen ein NFT oder tokenisiertes Anlageprodukt getauscht, kann auch hier ein steuerpflichtiger Vorgang entstehen – je nach Einzelfall.
Nicht steuerpflichtig ist hingegen der Tausch von Kryptowährung zu Kryptowährung, z. B. von Bitcoin zu Ethereum. Dieser Vorgang bleibt steuerfrei, solange kein direkter Bezug zu einer Fiatwährung besteht. Für sogenannte Altbestände – also Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden – gilt weiterhin die einjährige Spekulationsfrist.
Regelung von Altbestand und Neubestand von Kryptos
Seit dem 1. März 2022 gibt es ein neues Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen. Spezielle Regeln gelten dabei für den Altbestand an Kryptowährungen. Dazu gehören Werte, die bis zum 28.02.2021 angeschafft wurden. Diese dürfen mittlerweile steuerfrei veräußert werden, da die Haltefrist von einem Jahr bereits überschritten ist.
Diese Steuerfreiheit gilt aber nur, solange du den Altbestand unangetastet lässt: Tauschst du die alten Coins zuerst in eine andere Kryptowährung, gilt das Erhaltene als Neubestand und ist beim späteren Verkauf gegen Euro mit 27,5 Prozent steuerpflichtig.
Für Werte, die nach diesem Datum erworben wurden (Neubestand) wird bei Veräußerung gegen Fiat eine Steuer mit einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent fällig. Einen Spezialfall gibt es aber: Für Kryptos des Neubestands, die vor dem 1. März 2022 verkauft wurden, gilt der progressive Einkommensteuersatz von bis zu 55 Prozent.
Die Ökosoziale Steuerreform ordnet Kryptowerte den Einkünften aus Kapitalvermögen zu. Damit kannst du Krypto-Verluste mit Gewinnen aus Aktien, Anleihen oder ETFs gegenrechnen (§ 27 Abs. 8 EStG). Über die verschiedenen Anlageklassen hinweg läuft das aber nicht automatisch beim Broker, sondern nur über deine Steuererklärung.
Beispielrechnung zu Krypto Steuern in Österreich
Nehmen wir an, du hast im Jänner 2023 einen Bitcoin für 20.000 Euro gekauft. Im Dezember liegt der Kurs bei 40.000 Euro und du entscheidest dich, deinen Bitcoin-Bestand zu verkaufen.
Du verkaufst die Hälfte, also 0,5 BTC, zum aktuellen Kurswert von 20.000 Euro. Dabei erzielst du einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
So berechnet sich deine Steuerlast:
- Verkaufserlös: 20.000 Euro
- Anschaffungskosten für 0,5 BTC: 10.000 Euro
- Gewinn: 10.000 Euro
- Steuer (27,5 % auf den Gewinn): 2.750 Euro
Das bedeutet: Du musst 2.750 Euro Steuern auf den erzielten Gewinn zahlen. Der verbleibende Nettogewinn beträgt somit 7.250 Euro.
Mehrere Käufe: so funktioniert der gleitende Durchschnittspreis
In der Praxis kaufst du selten alles auf einmal. Sobald du dieselbe Kryptowährung mehrmals zu unterschiedlichen Preisen kaufst, zählt für die Anschaffungskosten nicht mehr der einzelne Kauf, sondern der gleitende Durchschnittspreis (Average Cost Basis).
Diese Methode gilt seit 1. Jänner 2023 verpflichtend und hat das frühere FIFO-Verfahren abgelöst.
Angenommen, du baust deine Bitcoin-Position in zwei Schritten auf:
- 1. Kauf: 1,0 BTC zu 30.000 Euro → 30.000 Euro
- 2. Kauf: 0,5 BTC zu 60.000 Euro → 30.000 Euro
Du hältst jetzt 1,5 BTC und hast dafür insgesamt 60.000 Euro bezahlt. Dein gleitender Durchschnittspreis ist 60.000 ÷ 1,5 = 40.000 Euro pro BTC.
Achtung: Das ist nicht der Mittelwert der beiden Kurse (45.000 Euro), sondern nach Stückzahl gewichtet. Weil du mehr Coins zum günstigeren Preis gekauft hast, liegt der Schnitt darunter.
Verkaufst du jetzt einen Teil, gelten diese 40.000 Euro pro BTC als deine Anschaffungskosten — Gewinn und KESt berechnen sich dann genau wie im ersten Beispiel.
Staking und Lending
Bei Erträgen aus Staking und Lending greifen jeweils unterschiedliche Regeln:
- Lending: Du überlässt deine Coins gegen Entgelt einem Dritten. Das zählt als laufende Einkunft (§ 27b Abs. 2 Z 1 EStG). Die Zinsen werden schon beim Zufluss mit 27,5 Prozent besteuert. Der Wert im Zuflusszeitpunkt gilt zugleich als Anschaffungskosten der erhaltenen Coins. Verkaufst du sie später, fällt nur noch auf den Kursgewinn seit dem Zufluss Steuer an.
- Staking: Hier läuft es genau umgekehrt. Stellst du deine Coins zur Transaktionsverarbeitung bereit (Proof of Stake), sind die Rewards beim Zufluss steuerfrei, aber nur aufgeschoben, nicht erlassen. Sie werden mit Anschaffungskosten von null angesetzt (§ 27a Abs. 4 Z 5 EStG). Beim Verkauf ist dann der gesamte Erlös steuerpflichtig, nicht bloß ein Gewinn.
Dasselbe Null-Kosten-Prinzip gilt für Airdrops, Bounties und Hardforks.
Achtung: Manche Plattformen nennen „Staking“, was steuerlich Lending ist. Entscheidend ist, ob deine Coins bei dir bleiben oder an einen Dritten wandern. Übergibst du sie einem Anbieter, der sie auf eigene Rechnung nutzt, ist es Lending und damit schon beim Zufluss steuerpflichtig, nicht erst beim Verkauf.
Österreich vs. Deutschland
| Österreich | Deutschland | |
|---|---|---|
| Einordnung | Kapitalvermögen (§ 27b EStG) | privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) |
| Steuersatz | 27,5 % fix | persönlicher Tarif, 0–45 % (+ Soli) |
| Haltefrist | keine — Neubestand immer steuerpflichtig | nach 1 Jahr steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn |
| Freigrenze | keine | 1.000 € pro Jahr |
Stand: Juni 2026.
In Österreich zahlst du auf jeden realisierten Gewinn aus Neubestand 27,5 Prozent. In Deutschland ist ein Verkauf nach mehr als einem Jahr komplett steuerfrei, und selbst innerhalb des Jahres bleiben Gewinne bis 1.000 Euro unversteuert.
Das heißt aber nicht, dass Österreich immer schlechter fährt. Der fixe Satz von 27,5 Prozent kann günstiger sein als der deutsche Tarif, wenn du kurzfristig handelst und ein hohes Einkommen hast. In Deutschland fällt auf diese Gewinne der progressive Tarif von bis zu 45 Prozent plus Soli an. Der österreichische Nachteil trifft vor allem Langfrist-Anleger.
Wie gebe ich Krypto-Gewinne in der Steuererklärung an?
Die steuerpflichtigen Einkünfte aus Kryptowährungen gehören zur Einkunftsart „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ und werden im Formular E1kv („Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1“) eingetragen. Das betrifft laufende Einkünfte wie Lending sowie Veräußerungsgewinne, auch aus später verkauften Staking-Rewards.
Abgabefristen für die Steuererklärung
Je nachdem, wie du deine Steuererklärung einreichst, gelten unterschiedliche Fristen:
- 30. April des Folgejahres (Papierform)
- 30. Juni des Folgejahres (online über FinanzOnline)
- 31. März des zweitfolgenden Jahres, wenn dich ein:e Steuerberater:in vertritt (Quotenregelung, § 134a BAO)
Achtung: Auf eine Steuernachzahlung laufen ab dem 1. Oktober des Folgejahres Zinsen. Diese liegen 2 Prozent über dem Basiszinssatz (§ 205 BAO), egal wann du einreichst. Erwartest du eine Nachzahlung, kannst du die Zinsen durch eine freiwillige Anzahlung bis 30. September vermeiden.
Inländische vs. ausländische Broker
Die Wahl deines Brokers macht einen Unterschied bei der steuerlichen Angabe deiner Krypto Gewinne.
Denn: Seit dem 1. Januar 2024 gilt der automatische Steuerabzug für Gewinne aus Kryptowährungen – aber nur bei inländischen Brokern. Diese ziehen die Kapitalertragsteuer automatisch ab und führen sie direkt ans Finanzamt ab.
Das bedeutet, dass du deine Krypto Gewinne bei inländischen Brokern nicht in der Steuererklärung angeben musst.

Nutzt du ausländische Exchanges wie Binance, Kraken oder Coinbase, musst du sämtliche steuerpflichtigen Transaktionen selbst berechnen, dokumentieren und in der Steuererklärung angeben. Das gilt auch für Plattformen, die zwar deutschsprachig sind, aber ihren Sitz nicht in Österreich haben.
Um das zu erleichtern, kannst du Steuer-Tools wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing nutzen. Diese berechnen automatisch deine realisierten Gewinne und erstellen einen abgabefertigen Steuerreport für das österreichische Finanzamt.
Unser Tipp: Such dir professionelle Unterstützung durch eine Steuerberatung, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen und eine Strafe für Steuerhinterziehung zu vermeiden.
TIN Nummer & Krypto Steuern
Deine TIN Nummer (Steuer ID) erfüllt für dich als Krypto Trader zwei unterschiedliche Zwecke. Zum einen musst du deine TIN bei der Steuererklärung angeben, damit diese korrekt zugeordnet werden.
Außerdem ist die TIN erforderlich, wenn du dich bei Brokern oder Krypto-Plattformen registrierst, insbesondere bei inländischen Anbietern – diese brauchen die TIN, um deine Krypto Steuern korrekt an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Auch die meisten ausländischen Anbieter werden deine TIN Nummer nach der Kontoeröffnung verlangen. Hintergrund ist die internationale Verpflichtung zur steuerlichen Transparenz, bei der Plattformen verpflichtet sind, Kundendaten an die jeweiligen nationalen Finanzbehörden weiterzugeben.
Steuereinfacher Broker mit automatischer Abführung
Wenn du bei der Steuererklärung Zeit sparen willst, gehst du am besten zu einem inländischen steuereinfachen Broker. Das reduziert nicht nur den Aufwand, sondern schützt dich auch vor steuerlichen Fallstricken.
trading.at empfiehlt für den Einstieg einen inländischen, steuereinfachen Anbieter, der dir die KESt-Bürokratie abnimmt.
Zu den besten steuereinfachen Brokern in Österreich zählen:
- Bitpanda: Hauptsitz in Wien, über 5 Mio. Nutzer:innen, große Auswahl an Krypto-Assets, Aktien, ETFs, Edelmetallen und Krypto-Indizes. Die Steuer wird bei Verkäufen automatisch abgeführt.
- Kurant: Marktführer bei Bitcoin-Automaten in Österreich. Wer am Terminal Krypto verkauft, erhält den Euro-Betrag direkt – ab 2024 mit automatischer KESt-Abführung.
- Coinfinity: Ebenfalls ein österreichischer Anbieter mit Fokus auf Bitcoin-Dienstleistungen. Unterstützt den direkten Kauf, Verkauf und die sichere Verwahrung – inklusive steuerkonformer Abwicklung.
Unser Tipp: Handle über 200 Kryptos bei Österreichs besten steuereinfachen Krypto-Broker:
Tipps zum Steuern sparen beim Krypto Trading
Der beste und einfachste Weg, um Krypto Steuern zu sparen, ist ein Steuerberater. Aber auch ohne Beratung lassen sich mit den richtigen Maßnahmen deutliche Einsparungen reduzieren.
Setz dich dazu mit den Möglichkeiten des österreichischen Steuerrechts auseinander:
- Altbestände steuerfrei verkaufen: Bestände, die bis 28.02.2021 gekauft wurden können mittlerweile steuerfrei veräußert werden
- Krypto in Stablecoins tauschen: Dieser Tausch ist ebenso wie der Tausch zu anderen Kryptowährungen steuerfrei, während für den Tausch zu Fiat-Währungen wie Euro Steuern anfallen
- Kein Tausch in NFTs: Weiter solltest du den Tausch von Kryptos in NFTs oder Margin-/Futures-Produkte vermeiden. Denn hier werden die Wertsteigerungen nach dem progressiven Einkommensteuersatz besteuert
- Freigrenze: Für Gewinne aus NFTs gibt es eine Freigrenze in Höhe von 440 Euro, mit der du die Steuerpflicht vermeiden kannst.
- Verlustverrechnung: Gewinne und Verluste aus dem Krypto Handel kannst du mit Gewinnen und Verlusten aus allen Kapitalgeschäften verrechnen, also z.B. auch aus dem Aktienhandel
- Transaktionsgebühren absetzen: Apropos Gewinne und Verluste – bei der Gegenrechnung kannst du auch Kosten wie die Transaktionsgebühren berücksichtigen und entsprechend von der Steuer absetzen. Beachte aber: Nach den neuen Regelungen sind Gebühren von der Transaktion Krypto zu Krypto nicht absetzbar, da sie steuerfrei sind
- Beratungskosten absetzen: Darüber hinaus kannst du auch die Kosten, die für eine Beratung – beispielsweise durch einen Steuerberater oder einen Anwalt – in Bezug auf deine Krypto-Investitionen entstanden sind, als Werbungskosten absetzen
Rechtliche Grundlagen
Die Besteuerung von Kryptowährungen in Österreich stützt sich auf vier zentrale Rechtsquellen:
- Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 (ÖkoStRefG 2022, BGBl. I Nr. 10/2022): gliederte Kryptowährungen ab dem 1. März 2022 in die Einkünfte aus Kapitalvermögen ein und schaffte die frühere einjährige Spekulationsfrist für Neubestand ab.
- § 27b EStG: definiert die Einkünfte aus Kryptowährungen. Laufende Einkünfte wie Lending und Mining (Abs. 2), realisierte Wertsteigerungen aus Verkauf und Tausch (Abs. 3) sowie den Begriff der Kryptowährung selbst (Abs. 4).
- § 27a Abs. 1 EStG: legt den besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent fest.
- Kryptowährungsverordnung (KryptowährungsVO, BGBl. II Nr. 455/2022): regelt seit 1. Jänner 2023 die Details, darunter den gleitenden Durchschnittspreis (§ 2) und die Verwendungsreihenfolge bei Alt- und Neubestand (§ 3).
DAC8: Krypto-Meldepflicht ab 2026
Seit 1. Jänner 2026 gilt eine neue Spielregel: Krypto-Börsen und -Broker übermitteln deine Geschäfte automatisch ans Finanzamt. Dahinter steht das Krypto-Meldepflichtgesetz (Krypto-MPfG, BGBl. I Nr. 96/2025), mit dem Österreich die EU-Richtlinie DAC8 (Richtlinie (EU) 2023/2226) und das OECD-Rahmenwerk CARF umsetzt.
Anbieter müssen ihre Kunden identifizieren und einmal im Jahr alle steuerlich relevanten Geschäfte melden: Käufe und Verkäufe gegen Euro, Krypto-zu-Krypto-Tausch, Ein- und Auszahlungen, jeweils mit Stückzahl und Marktwert.
Anders als beim GMSG und trotz KESt-Pflicht gilt diese Meldepflicht auch vollumfänglich für in Österreich ansässige Kunden. Ein steuereinfacher Broker wie Bitpanda führt deine KESt zwar automatisch ab, meldet deine Geschäfte aber trotzdem. Bei ausländischen Plattformen greift sie genauso: Binance, Kraken oder Coinbase melden an ihre lokale Behörde, die die Daten an Österreich weiterreicht. Neben den EU-Staaten machen auch zahlreiche Drittstaaten mit, die USA ab 2029.
Die Daten werden seit 1. Jänner 2026 erfasst. Gemeldet wird jeweils bis 31. Juli des Folgejahres an das BMF. Die erste Meldung für den Zeitraum 2026 ist somit bis spätestens 31.7.2027 fällig. Ab Sommer 2027 ist mit Rückfragen des Finanzamts zu rechnen, das die Daten auch für Zeiträume vor 2026 auswerten kann.
Unser Rat: Fang jetzt mit der Dokumentation an. Wer Anschaffungszeitpunkt und -kosten lückenlos festhält und Altbestand sauber von Neubestand trennt, steht dann auf der sicheren Seite. Und wer in der Vergangenheit Krypto-Gewinne nicht angegeben hat, klärt das besser frühzeitig mit einer Steuerberatung — Stichwort Selbstanzeige —, bevor die ersten Meldungen laufen.
Fazit: Krypto Trading Steuer in Österreich
Krypto-Gewinne versteuerst du in Österreich mit 27,5 Prozent. Fällig wird die Steuer aber erst, wenn du gegen Euro oder einen Sachwert verkaufst. Krypto-zu-Krypto bleibt steuerfrei, und Altbestand bis zum 28. Februar 2021 kannst du weiterhin steuerfrei veräußern.
Neu ab 2026: Deine Börse oder dein Broker meldet deine Krypto-Geschäfte automatisch ans Finanzamt, auch bei ausländischen Plattformen. Wer sauber dokumentiert und seine Gewinne korrekt angibt, hat damit nichts zu befürchten.
Meist gestellte Fragen zum Thema:
Wann muss man in Österreich auf Krypto Trading Steuer zahlen?
Steuerpflichtig wird es in dem Moment, in dem du Krypto realisierst, also gegen Euro verkaufst, gegen einen Sachwert tauschst oder damit bezahlst. Tauschst du eine Kryptowährung direkt gegen eine andere, etwa Bitcoin gegen Ethereum, fällt keine Steuer an. Auch das bloße Halten löst nichts aus, egal wie lange.
Wie hoch sind die Steuern in Österreich für Krypto Trading?
Auf realisierte Gewinne fällt ein Sondersteuersatz von 27,5 Prozent an. Eine Haltefrist gibt es für Neubestand (ab dem 28. Februar 2021 gekauft) nicht: Ob du nach drei Tagen oder drei Jahren verkaufst, am Steuersatz ändert das nichts.
Wie kann ich die Steuerlast beim Krypto Trading senken?
Steuerhinterziehung ist illegal und damit eine Straftat. Doch es gibt einige Möglichkeiten, die Steuerlast ganz legal zu senken. Dazu gehört der steuerfreie Verkauf von Altbeständen (sofern vorhanden), der Tausch in Stablecoins, das Absetzen von Transaktionsgebühren und Beratungskosten sowie der Verlustverrechnung aus dem Handel mit anderen Instrumenten, zum Beispiel Aktien.
Wo sind Kryptowährungen steuerfrei?
Derzeit gibt es nur wenige Länder, die man für Privatpersonen als “kryptofreundlich” einstufen könnte. Dazu gehören die Schweiz, Portugal, Malta und Singapur.
