Mit der Steuerreform vom 1. März 2022 treten einige neue Regelungen für Krypto-Trader in Österreich in Kraft. Diese sorgen für eine Vereinfachung der Besteuerung mit einem festen Steuersatz für fast alle Transaktionen, die Kryptowährungen betreffen. Das macht Prozesse klarer und einfacher.
Wir geben einen Überblick über den geltenden Steuersatz, spezielle Regelungen, eine Beispielrechnung und ein paar Tipps, mit denen Sie Ihre Steuerlast ganz legal senken kannst.
Das Wichtigste über Krypto Steuern in Österreich:
Gewinne aus dem Krypto Trading werden mit 27,5 Prozent besteuert
Dabei wird zwischen Alt- und Neubestand unterschieden
Einige Steuerprogramme erleichtern die Steuererklärung und tragen die errechneten Werte automatisch in das entsprechende Feld
Ein steuereinfacher Broker mit automatischer Krypto Steuer ist empfehlenswert
Wie werden Kryptowährungen in Österreich besteuert?
Seit der Ökosozialen Steuerreform vom 1. März 2022 werden Veräußerungsgewinne aus Kryptowährungen mit einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent besteuert. Diese Steuer gilt für folgende Geschäfte mit Kryptowährungen:
Verkauf gegen Fiatgeld: Wird eine Kryptowährung wie Bitcoin oder Ethereum gegen Euro oder eine andere staatliche Währung verkauft, ist der erzielte Gewinn steuerpflichtig.
Tausch in Sachwerte: Auch beim Tausch von Kryptowährungen gegen Waren oder Dienstleistungen – etwa beim Bezahlen mit Krypto – entsteht ein steuerpflichtiger Vorgang.
Veräußerung von Belohnungen: Gewinne aus dem späteren Verkauf von Coins, die durch Mining, Staking, Lending, Airdrops oder Bounties erworben wurden, unterliegen ebenfalls der Steuer.
Verkauf von NFTs oder Tokenized Assets: Wird eine Kryptowährung gegen ein NFT oder tokenisiertes Anlageprodukt getauscht, kann auch hier ein steuerpflichtiger Vorgang entstehen – je nach Einzelfall.
Nicht steuerpflichtig ist hingegen der Tausch von Kryptowährung zu Kryptowährung, z. B. von Bitcoin zu Ethereum. Dieser Vorgang bleibt steuerfrei, solange kein direkter Bezug zu einer Fiatwährung besteht. Für sogenannte Altbestände – also Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden – gilt weiterhin die einjährige Spekulationsfrist.
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Regelung von Altbestand und Neubestand von Kryptos
Seit dem 1. März 2022 gibt es ein neues Gesetz zur Besteuerung von Kryptowährungen. Spezielle Regeln gelten dabei für den Altbestand an Kryptowährungen. Dazu gehören Werte, die bis zum 28.02.2021 angeschafft wurden. Diese dürfen mittlerweile steuerfrei veräußert werden, da die Haltefrist von einem Jahr bereits überschritten ist. Jeglicher Altbestand ist damit inzwischen steuerfrei.
Für Werte, die nach diesem Datum erworben wurden (Neubestand) wird bei Veräußerung gegen Fiat eine Steuer mit einem Sondersteuersatz von 27,5 Prozent fällig. Einen Spezialfall gibt es aber: Für Kryptos des Neubestands, die vor dem 1. März 2022 verkauft wurden, gilt der progressive Einkommensteuersatz von bis zu 55 Prozent.
Die Ökosoziale Steuerreform setzt Kryptowerte ertragsteuerrechtlich mit Kapitalvermögen gleich. Was bedeutet das? Einfach gesagt: Kryptos werden in der Besteuerung mit Aktien, Anleihen und so weiter gleichgestellt. Damit sind auch gemeinsame Verlustverrechnungen mit diesen Werten möglich.
Beispielrechnung zu Krypto Steuern in Österreich
Nehmen wir an, Sie haben im Januar 2023 einen Bitcoin für 20.000 Euro gekauft. Im Dezember liegt der Kurs bei 40.000 Euro und Sie entscheiden sich, Ihren Bitcoin-Bestand zu verkaufen.
Sie verkaufen die Hälfte, also 0,5 BTC, zum aktuellen Kurswert von 20.000 Euro. Dabei erzielen Sie einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn.
So berechnet sich Ihre Steuerlast:
Verkaufserlös: 20.000 Euro
Anschaffungskosten für 0,5 BTC: 10.000 Euro
Gewinn: 10.000 Euro
Steuer (27,5 % auf den Gewinn): 2.750 Euro
Das bedeutet: Sie müssen 2.750 Euro Steuern auf den erzielten Gewinn zahlen. Der verbleibende Nettogewinn beträgt somit 7.250 Euro.
Wie gebe ich Krypto Gewinne in der Steuererklärung an?
Die steuerpflichtigen Einkünfte aus Kryptowährungen gehören zur Einkunftsart „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ und werden im Formular E1kv („Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1“) eingetragen. Das betrifft laufende Einkünfte wie Staking und Lending sowie Veräußerungsgewinne.
Abgabefristen für die Steuererklärung
Je nachdem, wie Sie Ihre Steuererklärung einreichen, gelten unterschiedliche Fristen:
30. April (Papierform)
30. Juni (online über FinanzOnline)
31. März des Folgejahres (bei Einreichung durch Steuerberater:in inkl. Anspruchszinsen)
Inländische vs. ausländische Broker bei Krypto Steuern
Die Wahl Ihres Brokers macht einen Unterschied bei der steuerlichen Angabe Ihrer Krypto Gewinne.
Denn: Seit dem 1. Januar 2024 gilt der automatische Steuerabzug für Gewinne aus Kryptowährungen – aber nur bei inländischen Brokern. Diese ziehen die Kapitalertragsteuer automatisch ab und führen sie direkt ans Finanzamt ab.
Für Anleger und Trader bedeutet das: Sie müssen Ihre Krypto Gewinne bei inländischen Brokern nicht in der Steuererklärung angeben.
Behandlung von Kryptosteuern bei inländischen und ausländischen Brokern
Nutzen Sie ausländische Exchanges wie Binance, Kraken oder Coinbase, müssen Sie sämtliche steuerpflichtigen Transaktionen selbst berechnen, dokumentieren und in der Steuererklärung angeben. Das gilt auch für Plattformen, die zwar deutschsprachig sind, aber ihren Sitz nicht in Österreich haben.
Um das zu erleichtern, können Sie Tools wie CoinTracking, Blockpit oder Accointing verwenden. Diese berechnen automatisch Ihre Gewinne, Verluste und steuerrelevanten Ereignisse und exportieren die entsprechenden Daten im passenden Format für das österreichische Finanzamt.
Unser Tipp: Suchen Sie sich professionelle Unterstützung durch eine Steuerberatung um die Steuererklärung korrekt auszufüllen und eine Strafe für Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Übrigens: Die Berechnungsmethode für Krypto Steuern hat sich 2024 geändert. Statt der FIFO-Methode (First in First out) gilt nun der gleitende Durchschnittspreis (ACB) als Basis für die Ermittlung der Steuerlast.
TIN Nummer & Krypto Steuern
Ihre TIN Nummer (Steuer ID) erfüllt für Sie als Krypto Trader zwei unterschiedliche Zwecke. Zum einen müssen Sie Ihre TIN bei der Steuererklärung angeben, damit diese korrekt zugeordnet werden.
Außerdem ist die TIN erforderlich, wenn Sie sich bei Brokern oder Krypto-Plattformen registrieren, insbesondere bei inländischen Anbietern – diese brauchen die TIN, um Ihre Krypto Steuern korrekt an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Auch die meisten ausländischen Anbieter werden Ihre TIN Nummer nach der Kontoeröffnung verlangen. Hintergrund ist die internationale Verpflichtung zur steuerlichen Transparenz, bei der Plattformen verpflichtet sind, Kundendaten an die jeweiligen nationalen Finanzbehörden weiterzugeben.
Steuereinfacher Broker mit automatischer Abführung
Wenn Sie bei der Steuererklärung Zeit sparen wollen, gehen Sie am besten zu einem inländischen steuereinfachen Broker. Das reduziert nicht nur den Aufwand, sondern schützt Sie auch vor steuerlichen Fallstricken.
Zu den besten steuereinfachen Brokern in Österreich zählen:
Bitpanda: Hauptsitz in Wien, über 5 Mio. Nutzer:innen, große Auswahl an Krypto-Assets, Aktien, ETFs, Edelmetallen und Krypto-Indizes. Die Steuer wird bei Verkäufen automatisch abgeführt.
Kurant: Marktführer bei Bitcoin-Automaten in Österreich. Wer am Terminal Krypto verkauft, erhält den Euro-Betrag direkt – ab 2024 mit automatischer KESt-Abführung.
Coinfinity: Ebenfalls ein österreichischer Anbieter mit Fokus auf Bitcoin-Dienstleistungen. Unterstützt den direkten Kauf, Verkauf und die sichere Verwahrung – inklusive steuerkonformer Abwicklung.
Unser Tipp: Handeln Sie über 200 Kryptos bei Österreichs besten steuereinfachen Krypto-Broker:
Der beste und einfachste Weg, um Krypto Steuern zu sparen, ist ein Steuerberater. Aber auch ohne Beratung lassen sich mit den richtigen Maßnahmen deutliche Einsparungen reduzieren.
Setzen Sie sich dazu mit den Möglichkeiten des österreichischen Steuerrechts außeinander:
Altbestände steuerfrei verkaufen: Bestände, die vor dem 28.02.2021 gekauft wurden können mittlerweile steuerfrei veräußert werden
Krypto in Stablecoins tauschen: Dieser Tausch ist ebenso wie der Tausch zu anderen Kryptowährungen steuerfrei, während für den Tausch zu Fiat-Währungen wie Euro Steuern anfallen
Kein Tausch in NFTs: Weiter sollten Sie den Tausch von Kryptos in NFTs oder Margin-/Futures-Produkte vermeiden. Denn hier werden die Wertsteigerungen nach dem progressiven Einkommensteuersatz besteuert
Freigrenze: Für Gewinne aus NFTs gibt es eine Freigrenze in Höhe von 440 Euro, mit der Sie die Steuerpflicht vermeiden können.
Verlustverrechnung: Gewinne und Verluste aus dem Krypto Handel können Sie mit Gewinnen und Verlusten aus allen Kapitalgeschäften verrechnen, also z.B. auch aus dem Aktienhandel
Transaktionsgebühren absetzen: Apropos Gewinne und Verluste – Bei der Gegenrechnung können Sie auch Kosten wie die Transaktionsgebühren berücksichtigen und entsprechend von der Steuer absetzen. Beachte aber: Nach den neuen Regelungen sind Gebühren von der Transaktion Krypto zu Krypto nicht absetzbar, da sie steuerfrei sind
Beratungskosten absetzen: Darüber hinaus können Sie auch die Kosten, die für eine Beratung – beispielsweise durch einen Steuerberater oder einen Anwalt – in Bezug auf deine Krypto-Investitionen entstanden sind, als Werbungskosten absetzen
Fazit: Krypto Trading Steuer in Österreich
Auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen fällt wie beim Handel anderer Instrumente Steuer an. Diese liegt bei 27,5 Prozent. Allerdings nur, wenn Sie die Kryptowährung mit Fiat-Währung tauscht. Der Tausch von Krypto zu Krypto ist in Österreich steuerfrei.
Diese Regelung gilt seit der Steuerreform vom März 2022 und erleichtert Prozesse für Trader erheblich. Hinzu kommt, dass die Steuer auf Gewinne aus dem Krypto Trading seit 2024 – zumindest bei inländischen Brokern und Exchanges – automatisch berechnet und abgeführt wird. Das beste Beispiel für einen steuereinfachen Broker ist Bitpanda mit Sitz in Wien.
Meist gestellte Fragen zum Thema:
Wann muss man in Österreich auf Krypto Trading Steuer zahlen?
Wer in Österreich mit Kryptowährungen handelt, der muss grundsätzlich Steuern auf die Gewinne zahlen. Das gilt aber nur, wenn Krypto gegen Fiat getauscht wird. Der Tausch von Kryptowährungen untereinander – also zum Beispiel Bitcoin gegen Ethereum – ist steuerfrei.
Wie hoch sind die Steuern in Österreich für Krypto Trading?
Tauschen Sie Bitcoin gegen eine andere Kryptowährung, fallen keine Steuern an. Tauschen Sie aber gegen Fiatgeld, zahlen Sie 27,5 Prozent Steuern auf den Gewinn.
Wie kann ich die Steuerlast beim Krypto Trading senken?
Steuerhinterziehung ist illegal und damit eine Straftat. Doch es gibt einige Möglichkeiten, die Steuerlast ganz legal zu senken. Dazu gehört der steuerfreie Verkauf von Altbeständen (sofern vorhanden), der Tausch in Stablecoins, das Absetzen von Transaktionsgebühren und Beratungskosten sowie der Verlustverrechnung aus dem Handel mit anderen Instrumenten, zum Beispiel Aktien.
Wo sind Kryptowährungen steuerfrei?
Derzeit gibt es nur wenige Länder, die man für Privatpersonen als “kryptofreundlich” einstufen könnte. Dazu gehören die Schweiz, Portugal, Malta und Singapur.
Daniel Teplan ist Marketing-Berater und Content Manager mit Fokus auf KI- & Finanzthemen. Nach seinem Computerlinguistik-Studium begann er, sich sowohl beruflich als auch privat mit dem Thema Börse auseinanderzusetzen, was ihn schließlich dazu veranlasste, selbst im Börsenhandel aktiv zu werden. Auf trading.at ist er für die inhaltliche und optische Qualität der Inhalte verantwortlich und verfasst auch einige Texte selbst.